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Steuernews

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Wohnstift als außergewöhnliche Belastungen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14.11.2013 entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift "zwangsläufig" i. S. des Einkommensteuergesetzes sein können und damit dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen darstellen. Soweit derartige Aufwendungen im Rahmen des Üblichen liegen, ermäßigen sie daher nach den für Krankheitskosten geltenden Grundsätzen die Einkommensteuer.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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