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Steuernews

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Aufteilung der Zuständigkeit nach Ressorts

Die zur Gesamtvertretung berechtigten Gesellschafter können Einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte ermächtigen. Dieses ist jedoch durch den Schutzzweck der Gesamtvertretung zugunsten des Vertretenen beschränkt. Daher darf die Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung nicht einen derartigen Umfang haben, dass sie tatsächlich einer allgemeinen Ermächtigung gleichkommt.

Bei der Aufteilung der Vertretungsbefugnis nach Ressorts ist dies unbedenklich, wenn z. B. beide Geschäftsführer zugleich auch die einzigen Gesellschafter der GmbH sind und die Aufteilung im Einvernehmen durchführen.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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