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Steuernews

Blitzerfoto - mitgeblitzter Beifahrer

Bei einem sog. "Blitzerfoto" wird im Normalfall ein Beifahrer, der mit auf dem Foto abgelichtet ist, unkenntlich gemacht. In einem Fall aus der Praxis wurde dies bei einem Blitzerfoto jedoch versäumt und über die Beifahrerin konnte der Fahrzeugführer ermittelt werden.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied dazu: "Wird im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme ein Lichtbild gefertigt, auf dem auch der Beifahrer erkennbar ist und gelangt dieses Foto ohne Unkenntlichmachung des Beifahrers in die Gerichtsakte, unterliegt es keinem Verwertungsverbot, wenn das Amtsgericht aus der Person des Beifahrers Schlüsse auf die Identität des Fahrzeugführers zieht."

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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