Folgen Sie uns auf

Steuernews

"Diesel-Skandal" - betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft

Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor ausgerüstet sind, der nach der Bewertung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung durch die Kfz-Zulassungsbehörde besteht. Hieraus resultierende Gewährleistungsansprüche verjähren - unabhängig von der Kenntnis des Mangels - innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs. Soweit das Gesetz für den Fall, dass der Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wird, eine längere Verjährungsfrist vorsieht, greift diese längere Verjährungsfrist nur dann ein, wenn der Händler selbst arglistig gehandelt hat. Eine Arglist des Fahrzeugherstellers wird dem Fahrzeughändler nicht zugerechnet. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) mit ihrem Urteil vom 6.6.2019 entschieden.

In dem vorliegenden Fall wurde ein Pkw im Jahre 2009 von einem Fahrzeughändler gekauft und im Mai 2009 übergeben. In dem Fahrzeug ist ein vom sog. "Diesel-Skandal" betroffener Motor eingebaut. Bei Bekanntwerden des "Diesel-Skandals" im Jahre 2015 nutzte der Käufer den Pkw mithin bereits seit mehr als sechs Jahren. Im Jahre 2017 forderte er den Autohändler erfolglos zur Nachlieferung eines fabrikneuen, typengleichen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion auf.

Obwohl der Pkw mangelhaft ist, hat der Käufer nach Auffassung des OLG keinen Anspruch auf Lieferung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion Zug um Zug gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeugs, da sich der Händler erfolgreich auf Verjährung berufen konnte.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website.

Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.