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April

Instandhaltungspflicht eines vorhandenen Telefonanschlusses

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Umfang der Pflicht des Vermieters zur Gebrauchserhaltung richtet sich danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben.

Fehlt es bezüglich der Telefonleitung an einer vertraglichen Vereinbarung, wird der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand nach den gesamten Umständen des Mietverhältnisses und den daraus in Auslegung abzuleitenden Standards bestimmt, insbesondere nach der Mietsache und deren beabsichtigter Nutzung sowie der Verkehrsanschauung.

Betrug mit vermeintlichen Inkasso-Schreiben

In der Vergangenheit verschickten Betrüger vermehrt Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder SMS. Die Forderungen sind i. d. R. frei erfunden, die angegebenen Inkassounternehmen existieren gar nicht. Um den Mails einen seriösen Touch zu geben und den vermeintlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen, nutzen die Versender z. B. die Logos oder fälschen E-Mail-Adressen bestehender Unternehmen.

Empfänger einer solchen Nachricht sollten daher genau hinschauen und prüfen, ob die Angaben im Briefkopf mit dem Rest des Schreibens übereinstimmen. Ein weiteres Indiz für eine falsche Zahlungsaufforderung kann sein, dass die angegebene Bankverbindung ins Ausland verweist. Dies ist an den ersten beiden Buchstaben der IBAN zu erkennen. Betroffene sollten den Gläubiger oder das Inkasso-Unternehmen in solchen Fällen um Aufklärung bitten.

Rechtsauffassung des BGH bei Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung

In seinem Beschluss vom 8.1.2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf seine vorläufige Rechtsauffassung hingewiesen, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte. Sie führten aus, dass hier die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte.

Zudem hat der BGH auf seine vorläufige Einschätzung hingewiesen, dass die Auffassung, die vom Käufer geforderte Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs sei unmöglich, weil der Käufer ein Fahrzeug der ersten Generation der betreffenden Serie erworben habe, diese aber nicht mehr hergestellt werde und ein solches Modell auch nicht mehr beschafft werden könne, rechtsfehlerhaft sein könnte. Denn im Hinblick auf den Inhalt der vom Verkäufer vertraglich übernommenen Beschaffungspflicht dürfte ein mit einem nachträglichen Modellwechsel einhergehender mehr oder weniger großer Änderungsumfang für die Interessenlage des Verkäufers in der Regel ohne Belang sein. Vielmehr dürfte es - nicht anders als sei das betreffende Modell noch lieferbar - im Wesentlichen auf die Höhe der Ersatzbeschaffungskosten ankommen. Dies führt jedoch nicht zur Unmöglichkeit. Vielmehr kann der Verkäufer eine Ersatzlieferung gegebenenfalls verweigern, sofern die Ersatzlieferung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Anwohner müssen Mülltonnen zum Sammelplatz bringen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in drei Eilverfahren die Anordnungen des Müllabfuhrzweckverbandes für rechtmäßig erachtet, mit denen die Anwohner einzelner Straßen in der Stadt verpflichtet wurden, ab dem 1.1.2018 die Mülltonnen und den Sperrmüll in einem vorgegebenen Bereich bereitzustellen.

Für die Anwohner bedeutete dies, dass sie ihre Mülltonnen über Entfernungen zwischen 75 und 110 m zu den jeweiligen Sammelplätzen schieben müssen, wo sie dann von dem Entsorgungsunternehmen geleert werden.

Fälligkeitstermine - April 2019

  • Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.4.2019
  • Sozialversicherungsbeiträge: 26.4.2019

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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