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Steuernews

Änderung des Grundfreibetrags im "Zweiten Familienentlastungsgesetz"

Das "Zweite Familienentlastungsgesetz" der Bundesregierung wird vom Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2022 beeinflusst, den das Bundeskabinett am 23.9.2020 beschloss.

So soll sich der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2021 von 9.696 €, die der ursprüngliche Gesetzesentwurf vorsah, auf nun 9.744 € auf Basis des Existenzminimumberichts erhöhen. Im VZ 2022 bleibt die Erhöhung auf 9.984 €, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, bestehen. In der September-Ausgabe berichteten wir bereits über das "Zweite Familienentlastungsgesetz".

Zentrale Elemente des Gesetzes sind neben der Erhöhung des Grundfreibetrags auch eine Anhebung des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Familienleistungen, die Berücksichtigung eines gestiegenen Existenzminimums sowie der Ausgleich der kalten Progression.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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