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Oktober

Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9.7.2020 entschieden, dass inländische Apotheken ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Vorteile in Form von Sachleistungen (z. B. eine Rolle Geschenkpapier, ein Paar Kuschelsocken oder Gutscheine) versprechen und gewähren dürfen.

Ein Apotheker verstößt gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung, wenn er seinen Kunden für den Erwerb eines rezeptpflichtigen Arzneimittels eine Sachzuwendung verspricht und gewährt. Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland können jedoch im Falle des Versands an Kunden in Deutschland Rabatte und Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren. Angesichts des bislang geringen Marktanteils der ausländischen Arzneimittelversender an der Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ist die Preisbindung für die inländischen Apotheken weiterhin zumutbar.

Fälligkeitstermine - Oktober 2020

  • Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 12.10.2020
  • Sozialversicherungsbeiträge: 28.10.2020

Verzugszins / Basiszins

    • Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB)

      Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
      Basiszinssatz + 5-%-Punkte

      Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
      Basiszinssatz + 8-%-Punkte

      Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014):
      Basiszinssatz + 9-%-Punkte
      zzgl. 40 € Pauschale

 

  • Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
    maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen

    seit 01.07.2016 = - 0,88 %
    01.01.2016 - 30.06.2016 - 0,83 %
    01.07.2015 - 31.12.2015 - 0,83 %
    01.01.2015 - 30.06.2015 - 0,83 %
    01.07.2014 - 31.12.2014 - 0,73 %
    01.01.2014 - 30.06.2014 - 0,63 %
    01.07.2013 - 31.12.2013 - 0,38 %

Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820

Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!

Verbraucherpreisindex

Verbraucherpreisindex (2015 = 100)

2020
106,0  August
106,1  Juli
106,6  Juni
106,0  Mai
106,1  April
105,7  März
105,6  Februar
105,2  Januar

2019
105,8  Dezember
105,3  November
106,1  Oktober
106,0  September


Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:
http://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreise

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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