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Steuernews

Widerrufsrecht für Handy-Kunden bei Preiserhöhung

In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) am 9.4.2020 entschiedenen Fall konnten Kunden eines Mobilfunkanbieters einer Preiserhöhung des Anbieters widersprechen, wenn die Erhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises beträgt. Die OLG-Richter erklärten diese Klausel für unwirksam.

Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets -auch bei Erhöhungen unter 5 % - ein Widerspruchsrecht.

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.