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Steuernews

Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne bis 1.4.2022 in vier Schritten:

 
Pflegehilfskräfte
qualifizierte
Pflegehilfskräfte
(mind. 1-jährige Ausbildung)
Pflegefachkräfte
ab
alte BL
neue BL
alte BL
neue BL
alte BL
neue BL
1.5.2020
11,35 €
10,85 €
 
 
 
 
1.7.2020
11,60 €
11,20 €
 
 
 
 
1.4.2021
11,80 €
11,50 €
12,50 €
12,20 €
 
 
1.7.2021
 
 
 
 
15,00 €
15,00 €
1.9.2021
12,00 €
12,00 €
12,50 €
12,50 €
 
 
1.4.2022
12,55 €
12,55 €
13,20 €
13,20 €
15,40 €
15,40 €


Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage (für 2021 und 2022 jeweils sechs zusätzliche Tage)

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.