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Steuernews

Kündigung eines Prämiensparvertrags durch die Bank

Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) hatten sich mit einem Fall zu befassen, in dem eine Sparkasse eine jährliche Prämie auf die Jahressparleistung eines Sparers gewährte, die vom dritten bis zum fünfzehnten Sparjahr stetig auf 50 % anstieg.

Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung auch dann (nur) bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn in der Vertragsurkunde die Sparprämie auch für Folgejahre ausdrücklich aufgeführt ist. Ein Geldinstitut darf dem Sparer also den Anspruch auf die Sparprämien nicht durch eine ordentliche Kündigung vor Erreichen der Höchststufe entziehen.

Die Richter führten aus, dass jedoch kein über das 15. Sparjahr hinausgehender Ausschluss des Kündigungsrechts vereinbart wurde. Die bis zum 15. Sparjahr ansteigende Prämienhöhe stellt den besonderen Sparanreiz dar. Eine gleichbleibende Prämienhöhe nach diesem Zeitraum bietet keinen solchen Anreiz.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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