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Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2013

Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2013

Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2013 gelten folgende Rechengrößen:

  • Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 52.200 € bzw. im Monat mehr als 4.350?€ verdienen.
     
  • Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden von jährlich höchstens 47.250?€ bzw. von monatlich höchstens 3.937,50 € berechnet.
     
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 69.600 € (alte Bundesländer - aBL) bzw. 58.800 € (neue Bundesländer - nBL) im Jahr.
     
  • Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.800?€ (aBL) bzw. 4.900 € (nBL) monatlich berechnet.
     
  • Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist auf 2.695 € (aBL)/2.275 € (nBL) monatlich, also 32.340 € (aBL)/27.300 € (nBL) jährlich festgelegt.
     
  • Die Geringfügigkeitsgrenze ist von 400 € auf 450 € monatlich angehoben worden.
     
  • Der Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt 15,5 %. Davon tragen Arbeitgeber 7,3 % und Arbeitnehmer 8,2 %. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bleibt bei 1,95 % bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %; der Rentenversicherungsbeitragssatz reduziert sich auf 18,9 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt weiterhin 3 %.

    Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
    Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 % des Beitrags zur Pflegeversicherung.
     
  • Sachbezugswerte 2013: Der Wert für Verpflegung wird ab 1.1.2013 auf 224 € monatlich angehoben (Frühstück erhöht sich auf 48 €, Mittag- und Abendessen auf je 88 €). Der Wert für die Unterkunft erhöht sich ebenfalls auf 216 €. Bei einer freien Wohnung gilt grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis. Besonderheiten gelten für die Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt bzw. für Jugendliche und Auszubildende und bei Belegung der Unterkunft mit mehreren Beschäftigten.
 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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