Januar
Bundesrat verweigerte einigen Steuergesetzen die Zustimmung |
Der Bundestag verabschiedete am 25.10.2012 das Jahressteuergesetz (JStG) 2013, das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts sowie das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz. Um endgültig in Kraft treten zu können bedurften diese Gesetzesinitiativen jedoch der Zustimmung durch den Bundesrat. |
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Einlage als Gestaltungsmissbrauch |
Der Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben wird durch eine Vorschrift im Einkommensteuergesetz (EStG) eingeschränkt. Hat der Unternehmer mehr aus dem Betriebsvermögen entnommen, als dem Betrieb zuvor durch Einlagen und Gewinne zugeführt wurde, entstehen sog. Überentnahmen. Schuldzinsen werden, soweit sie auf Überentnahmen beruhen, pauschal dem Gewinn wieder hinzugerechnet. |
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Einnahmenzuschätzung wegen fehlerhafter Kassenaufzeichnungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG |
Der Besteuerung sind die Buchführung und die Aufzeichnungen zugrunde zu legen, soweit kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Wenn eine formell ordnungsmäßige Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sachlich unrichtig ist, kann ihr Ergebnis von der Finanzverwaltung ganz oder teilweise verworfen werden. Entsprechend werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt. |
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Änderungen beim Elterngeld ab 1. Januar 2013 |
Beim Elterngeld gibt es für Kinder, die ab 1.1.2013 geboren werden, mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs einige Änderungen. Zum Tragen kommen Vereinfachungen bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Erwerbseinkommens. |
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Fiktive Säumnis als Folge einer Scheckeinreichung |
Werden Steuern nicht pünktlich bezahlt, erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat, und zwar auch dann, wenn die Zahlung nur um einen oder zwei Tage verspätet eingeht. Wann eine Steuer als "bezahlt" anzusehen ist, regelt die Abgabenordnung.Übergibt der Steuerpflichtige dem Finanzamt einen Bankscheck, gilt die Steuer erst am dritten Tag nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als bezahlt. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28.8.2012 auch dann, wenn die Bank dem Finanzamt den Steuerbetrag bereits am nächsten oder übernächsten Tag gutschreibt, der Scheck also schneller als von der Abgabenordnung (typisierend) unterstellt eingelöst wird. Auch in diesem Fall darf ein Säumniszuschlag erhoben werden. |
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- Jahressteuergesetz 2013: Umsatzsteuerrisiko bei "Gutschriften"
- Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen im Internet
- Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2013
- Gesetzliche Unfallversicherung bei einer Betriebsfeier
- Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie
- Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung
- Ladenbesitzer haftet nicht für alle Schäden bei der Kundschaft
- Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland
- Betreuungsgeld kommt
- Veröffentlichung von Benzinpreisen
- Praxisgebühr wird abgeschafft
- Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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