Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung
Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 14.11.2012 in einer Entscheidung mit der Frage befasst, mit welchem Betrag der Vermieter eigene Sach- und Arbeitsleistungen in der Betriebskostenabrechnung ansetzen darf. |
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