Ladenbesitzer haftet nicht für alle Schäden bei der Kundschaft
Ladenbesitzer haftet nicht für alle Schäden bei der Kundschaft |
Zwar hat der Betreiber eines Ladens eine Verkehrssicherungspflicht. Dabei muss er aber nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen, sondern nur für die, die ein umsichtiger, verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Betreiber für notwendig und ausreichend erachtet. Eine Gefährdungshaftung existiert nicht. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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