Einnahmenzuschätzung wegen fehlerhafter Kassenaufzeichnungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Einnahmenzuschätzung wegen fehlerhafter Kassenaufzeichnungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG |
Der Besteuerung sind die Buchführung und die Aufzeichnungen zugrunde zu legen, soweit kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Wenn eine formell ordnungsmäßige Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sachlich unrichtig ist, kann ihr Ergebnis von der Finanzverwaltung ganz oder teilweise verworfen werden. Entsprechend werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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