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Grundfreibetrag steigt ab 2013 minimal an

Grundfreibetrag steigt ab 2013 minimal an

Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder am 12.12.2012 das Vermittlungsverfahren zum Abbau der kalten Progression mit einem (minimalen) Einigungsvorschlag abgeschlossen.

Danach steigt der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in zwei Schritten: Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 €, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 €. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 %.

Die vom Bundestag im März 2012 beschlossene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, war hingegen nicht konsensfähig. Es bleibt also weiterhin dabei, dass inflationsausgleichende Lohnerhöhungen zu schleichenden Steuermehrbelastungen der Bürger führen können.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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