Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen
Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen |
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten 5 Laufzeitjahre verteilt werden, die Anleger nicht unangemessen benachteiligt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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