Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine allgemeine Geschäftsbedingung
Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine allgemeine Geschäftsbedingung |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in seiner Entscheidung vom 20.3.2013 mit der Frage befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam ist, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt. |
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