Schriftform beim Mietvertrag mit einer GbR
Schriftform beim Mietvertrag mit einer GbR |
In seinem Urteil vom 23.1.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle einer GbR entschieden, dass der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages mit Wirkung für die GbR nicht dessen Unterzeichnung durch sämtliche geschäftsführenden Gesellschafter voraussetzt. Vielmehr kann sich die Gesellschaft durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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