UG (haftungsbeschränkt) - persönliche Haftung bei unrichtiger Firmierung
UG (haftungsbeschränkt) - persönliche Haftung bei unrichtiger Firmierung |
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es zu einer Haftung des Handelnden führen, wenn dieser im Rahmen geschäftlicher Verhandlungen oder bei Vertragsabschlüssen für eine GmbH die Firma unter Weglassen des Zusatzes "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder "GmbH" zeichnet. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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