TERMINSACHE: Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen
TERMINSACHE: Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen |
Ein Unternehmer kann die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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