Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für GmbH-Geschäftsführer?
Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für GmbH-Geschäftsführer? |
Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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