Juni
Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken |
In verschiedenen Urteilen haben der Bundesfinanzhof und der Europäische Gerichtshof zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken Recht gesprochen. Nachdem dieses Thema in der Praxis zu viel Verwirrung geführt hat, äußert sich das Bundesfinanzministerium (BMF) nunmehr in einem ausführlichen Schreiben zur Anwendung der Urteile wie folgt:
Ob der Dienstleistungsanteil qualitativ überwiegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Umsatzes zu beurteilen. Dabei sind nur Dienstleistungen zu berücksichtigen, die sich von denen unterscheiden, die notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbunden sind. Solche Dienstleistungselemente bleiben bei der Prüfung unberücksichtigt. Ebenso sind Dienstleistungen des speiseabgebenden Unternehmers oder Dritter, die in keinem Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen stehen (z. B. Vergnügungsangebote in Freizeitparks, Leistungen eines Pflegedienstes oder Gebäudereinigungsleistungen außerhalb eigenständiger Cateringverträge), nicht in die Prüfung einzubeziehen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Nutzung eines Gebäudes, auf das eigene Aufwendungen geleistet wurden, zur Einkunftserzielung |
Trägt der Steuerpflichtige Kosten zur Herstellung eines im Eigentum seines Ehegatten stehenden Gebäudes, das er zur Erzielung von betrieblichen Einkünften nutzt, sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19.12.2012 seine Aufwendungen steuerlich zu aktivieren und nach den für Gebäude geltenden Regeln abzuschreiben. |
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Voller Kostenabzug bei Fahrten zu verschiedenen Tätigkeitsorten auch für Selbstständige |
Mit Urteil vom 22.3.2013 hat das Finanzgericht Münster (FG) selbstständige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleichgestellt. Die Abzugsbeschränkung ist nach Ansicht des Gerichtes auf maximal einen Tätigkeitsort beschränkt. |
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Doppelte Haushaltsführung bei erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern |
Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.1.2013 Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Wohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient. |
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Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar? |
Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. |
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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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