"Häusliches" Arbeitszimmer bei Nutzung der zweiten Wohnung im Zweifamilienhaus
"Häusliches" Arbeitszimmer bei Nutzung der zweiten Wohnung im Zweifamilienhaus |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 15.1.2013 entschieden, dass Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich vom Steuerpflichtigen und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer fallen und somit lediglich pauschal in Höhe von 1.250 € steuerlich zu berücksichtigen sind. |
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