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Steuernews

Novellierung der Steuerberatergebühren

Novellierung der Steuerberatergebühren

Die Steuerberatergebührenverordnung wird zur Steuerberatervergütungsverordnung. Ende letzten Jahres stimmte der Bundesrat - nach nunmehr 14 Jahren Gültigkeitsdauer - der Novellierung der Steuerberatergebühren zu. Die Änderungen traten am 20.12.2012 in Kraft.

Die Novelle berücksichtigt vor allem die gestiegene Preis- und Kostenentwicklung bei den Steuerberaterpraxen, die u. a. auf dem verstärkten und aufwendigen EDV-Einsatz beruhen. Des Weiteren fallen durch die immer komplizierter werdenden steuerlichen Regelungen umfangreichere Arbeiten auch innerhalb der bestehenden Gebührentatbestände an. Das ließ sich durch die alten Gebührensätze nicht mehr adäquat abbilden.

Durch die Überarbeitung werden jetzt auch neu eingeführte Steuertatbestände, für die bislang keine Abrechnungsgrundlage vorhanden war, wie z. B. die Abrechnung für die Überwachung der Lohnsumme oder die Thesaurierungsrücklage sowie die Zusammenfassende Meldung berücksichtigt. Erhöht wurde die Zeitgebühr, die Mindestgegenstandswerte für die Erstellung von Steuererklärungen, die Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchführung sowie die Gebühren für die Aufstellung von Zwischenabschlüssen.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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