Doppelte Haushaltsführung bei erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern
Doppelte Haushaltsführung bei erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern |
Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.1.2013 Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Wohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient. |
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