Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel
Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel |
Der Bundesgerichtshof hat sich am 29.5.2013 mit der Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kfz und Anhänger befasst, die für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln ausnahmslos eine lediglich einjährige Verjährungsfrist vorsah. |
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