Juli
Ferienjobs: Beschäftigung von Schülern |
Viele Schüler bessern ihr Taschengeld während der Ferien - aber auch außerhalb derselben - mit kleinen Nebenjobs auf. Firmen, die arbeitswillige Schüler bzw. Jugendliche beschäftigen möchten, müssen sich mit den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung - insbesondere mit der Frage, ab welchem Alter und für welche Arbeiten ein Schüler beschäftigt werden darf - auseinandersetzen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Gesetzgeber schließ Steuersparschlupflöcher durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz |
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich am 5.6.2013 darauf, künftig "unerwünschte Gestaltungen zur Steuervermeidung" einzuschränken, also bislang legale Steuerschlupflöcher zu schließen. |
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Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten |
Bei Gewerbeimmobilien ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19.2.2013 stets im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. |
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Vom Arbeitnehmer getragene Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz |
Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers für die außerdienstliche Nutzung (Nutzung zu privaten Fahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und zu Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nutzungswert und damit den zu versteuernden Anteil. |
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Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen |
Mit Urteilen vom 19.9.2012 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, das in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen verwendete Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" sei nur bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen erfüllt. Aus der Sicht des BFH ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der arbeitsrechtlich geschuldete. "Zusätzlich" zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn werden nur freiwillige Leistungen erbracht. Mit den genannten Entscheidungen verschärft der BFH somit die Anforderungen an die lohnsteuerlichen Vergünstigungen. Die Urteile betrafen Kinderbetreuungsleistungen, IT-Leistungen und Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers. |
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- Ausschluss "eingetragener Lebenspartnerschaften" vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
- Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und bei erheblichen Beeinträchtigungen der Reise
- Zweite Insolvenzrechtsreform passiert den Bundesrat
- Kosten für Telefon-Warteschleifen entfallen
- Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel
- Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach Interessenabwägung im Einzelfall
- Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
- Urlaubsabgeltung nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Vergleich
- Schmerzensgeldhöhe bei Schleudertrauma
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.