Vom Arbeitnehmer getragene Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz
Vom Arbeitnehmer getragene Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz |
Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers für die außerdienstliche Nutzung (Nutzung zu privaten Fahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und zu Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nutzungswert und damit den zu versteuernden Anteil. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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