Mitverschulden bei Fahrradunfall ohne Helm
Mitverschulden bei Fahrradunfall ohne Helm |
Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen -sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer (Kfz, Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 5.6.2013 entschieden und im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 % bemessen. . |
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