Kein Unfallversicherungsschutz eines Arbeitnehmers bei Trunkenheitsfahrt
Kein Unfallversicherungsschutz eines Arbeitnehmers bei Trunkenheitsfahrt |
Nach dem "Siebten Sozialgesetzbuch" ist ein Arbeitsunfall ein Unfall, den ein Versicherter bei einer der den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeiten erleidet. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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