Übergangsfrist für Nachweispflicht für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen verlängert
Übergangsfrist für Nachweispflicht für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen verlängert |
Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer sogenannten "Gelangensbestätigung" zu führen, die der Abnehmer dem leistenden Unternehmer erteilen muss. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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