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Übergangsfrist für Nachweispflicht für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen verlängert

Übergangsfrist für Nachweispflicht für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen verlängert

Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer sogenannten "Gelangensbestätigung" zu führen, die der Abnehmer dem leistenden Unternehmer erteilen muss.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) räumt in einem Schreiben vom 9.12.2012 eine Übergangsregelung ein. Demnach wird es nicht beanstandet, wenn für bis zum 31.3.2012 ausgeführte Ausfuhrlieferungen und bis zu diesem Datum ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.

Mit Schreiben vom 6.2.2012 verlängert das BMF diese Frist bis zum 30.6.2012.

Bitte beachten Sie! Die Übergangsfrist bis zum 30.6.2012 gilt nur für die Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Für die Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen endet die Übergangsfrist unverändert am 31.3.2012!

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.