Mehr Rechte für Strom- und Gaskunden
Mehr Rechte für Strom- und Gaskunden |
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 30.3.2012 den neuen Regeln zur Verkürzung der Kündigungsfristen in den Bereichen Strom und Gas mit Auflagen zugestimmt. Sie wollen bei einseitigen Änderungen von Vertragsbedingungen auch für Kunden in der Grundversorgung ein fristloses Kündigungsrecht sicherstellen. Zudem setzen sie sich für einen verbesserten Datenschutz der Kunden ein, indem sie deren Offenbarungspflichten beschränken. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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