GmbH-Gesellschafterin - und trotzdem familienversichert
In einem vom Bundessozialgericht (BSG) am 29.2.2012 entschiedenen Fall war eine Ehefrau seit Ende Februar 2000 alleinige Kommanditistin sowie Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG, ohne selbst im Unternehmen (Groß- und Einzelhandel im Sanitär- und Heizungsbereich) mitzuarbeiten. Dort waren neben ihrem Ehemann vier Arbeitnehmer beschäftigt. Der Ehemann war allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer und gesetzlich krankenversichert. Aus steuerlichen Gründen hielt die Ehefrau sämtliche Geschäftsanteile. Die Krankenkasse sah die Ehefrau zunächst als über den Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert an. Sie stellte jedoch nach Überprüfung Anfang 2005 rückwirkend fest, dass dies nicht der Fall sei, weil sie seit März 2000 "hauptberuflich selbstständig erwerbstätig" und daher von der Familienversicherung ausgeschlossen sei. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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