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Mai

Steuerfreie Zuschläge bei der Berechnung des Elterngeldes

Steuerfreie Zuschläge bei der Berechnung des Elterngeldes

Die Richter des Bundessozialgerichts haben in zwei Urteilen vom 5.4.2012 entschieden, dass steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen sind.

Im ersten Fall hatte ein Vater zusätzlich zu seinem Gehalt steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bezogen. Im zweiten Fall war eine Mutter vor der Geburt als Krankenschwester beschäftigt und erhielt ebenfalls Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Diese Zuschläge wurden jeweils bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Kündigung einer Reinigungskraft wegen Fremdvergabe der Tätigkeiten unwirksam

Kündigung einer Reinigungskraft wegen Fremdvergabe der Tätigkeiten unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat in seinem Urteil vom 7.2.2012 die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer Reinigungskraft für unwirksam erklärt.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmen hatte Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen und dabei unter anderem die unternehmerische Entscheidung getroffen, die Reinigungsarbeiten nicht mehr durch eigene Kräfte durchzuführen, sondern diese per Fremdvergabe auszulagern. Gegenüber den Reinigungskräften, die tarifvertraglich ordentlich nicht mehr kündbar waren, wurde daraufhin eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen.

Die Richter des LAG haben den Arbeitgeber nicht für berechtigt gehalten, das Arbeitsverhältnis der Reinigungskraft durch außerordentliche Kündigung zu beenden. Er könne sich - ebenso wie bei anderen Verträgen - nicht ohne Weiteres von seiner Vertragsbindung gegenüber dem Arbeitnehmer lossagen, sondern müsse die ordentliche Unkündbarkeit der Reinigungskraft bereits bei der Erstellung seines unternehmerischen Konzepts in Rechnung stellen. Umstände, dass die Auslagerung der Reinigungsarbeiten auf Dritte unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich gewesen sei, habe der Arbeitgeber nicht vorgetragen. (Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.)

 
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Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Ablehnung der Bewerbung

Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Ablehnung der Bewerbung

Will ein Arbeitnehmer Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend machen, so muss er dafür die Zweimonatsfrist einhalten. Die Frist ist wirksam und begegnet nach europäischem Recht keinen Bedenken. Bei Ablehnung einer Bewerbung beginnt die Frist in dem Moment zu laufen, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.

In einem Fall aus der Praxis wurden Mitte 2008 drei Stellen an einer Justizvollzugsanstalt ausgeschrieben. Ein Bewerber wies in seiner Bewerbung auf seine anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft hin. Am 2.9.2008 erhielt er eine mit dem 29.8.2008 datierte Absage. Mit seinem Schreiben (Posteingang war der 4.11.2008) meldete der Bewerber Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche an, weil er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden war.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts lehnten dies jedoch ab, da der Bewerber die Zweimonatsfrist nicht beachtet hatte. Denn mit Erhalt des Ablehnungsschreibens hatte er Kenntnis von den Indizien seiner Benachteiligung, da er bei der Bewerbung auf seine Schwerbehinderung hingewiesen hatte und er abgelehnt worden war, ohne zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein.

 
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Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von ihrer Homepage löschen

Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von ihrer Homepage löschen

Das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers ist verletzt, wenn ein Arbeitgeber persönliche Daten und Fotos ausgeschiedener Arbeitnehmer weiter auf seiner Homepage präsentiert. Der betroffene Arbeitnehmer kann deren Löschung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen. Eine Veröffentlichung nach Ende des Arbeitsverhältnisses greift unberechtigt in das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers ein.

 
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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.6.2012 ungültig

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.6.2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26.6.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Es ist daher empfehlenswert, dass betroffene Eltern, bei geplanten Auslandsreisen, rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

 
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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