Folgen Sie uns auf

Steuernews

Kein Kinderzuschlag für Großeltern

Kein Kinderzuschlag für Großeltern

Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, auch wenn ihnen die Vormundschaft für ihre Enkelkinder übertragen wurde. Das Gesetz sieht den Zuschlag nur vor für Kinder, die mit dem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, was bei den Großeltern nicht der Fall ist. Diese können daher zwar Kindergeld für ihre Enkelkinder beziehen, nicht aber den Kinderzuschlag.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.