Juni
Ist das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig? |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss vom 5.10.2011 das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, in dem die Verfassungskonformität des Erbschaftsteuergesetzes nach der Reform zum 1.1.2009 angezweifelt wird. Unter anderem wird die Frage aufgeworfen, ob der allgemeine Gleichheitsgrundsatz dadurch verletzt sei, dass durch rechtlich zulässige Gestaltung zu einer steuerlichen Vollverschonung optiert werden kann. |
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Behandlung der Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentum für die Erbschaft- und Schenkungsteuer |
Der Bundesfinanzhof hatte bereits mit Urteil vom 9.10.1991 entschieden, dass das gleichzeitig mit einer Eigentumswohnung erworbene Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage nicht in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung einzubeziehen ist. Nach seiner Auffassung stellt das Guthaben aus der Instandhaltungsrücklage nach dem WEG eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition dar, die nicht unter den Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes fällt. |
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Zahlungen eines Ehegatten auf ein Oder-Konto der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten |
In einem Fall aus der Praxis eröffnete eine Steuerpflichtige zusammen mit ihrem Ehemann ein Oder-Konto, auf das nur der Ehemann Einzahlungen in erheblichem Umfang leistete. Das Finanzamt besteuerte die Hälfte der eingezahlten Beträge als Schenkungen des Ehemannes an die Ehefrau. |
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Bundesfinanzhof konkretisiert den Werbungskostenabzug bei Teilnahme an "Auslandsgruppenreisen" |
Aufwendungen für der beruflichen Fortbildung dienenden Reisen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzte der Abzug von Reisekosten als Werbungskosten voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. |
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Aufwendungen für Luxussportwagen nur in begrenzten Maßen als Betriebsausgaben |
Wenn es um die Frage geht, in welcher Höhe Pkw-Aufwendungen unangemessen und daher nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind, kommt es nicht allein auf die absolute Höhe der entstandenen Kosten an. Bei der Prüfung der Angemessenheit ist darauf abzustellen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen hätte. |
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- Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
- Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei zur Nutzung überlassen
- Vorläufige Einheitswertfeststellungen und vorläufige Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags
- Schadensersatzpflicht - Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden
- Schadensersatz bei Pharming-Angriffen im Onlinebanking
- Farbwahlklausel im Mietvertrag gilt nur zum Zeitpunkt der Rückgabe
- Sinkende Einspeisevergütung für Solarstrom - wann gilt eine Anlage als in Betrieb genommen?
- Eigendiagnose eines sachkundigen Patienten - kein Freibrief für Arzt
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- Kein Kinderzuschlag für Großeltern
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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