Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft |
Das Bundesfinanzministerium hat sich aufgrund diverser Urteile des Bundesfinanzhofs mit der privaten Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer auseinandergesetzt und folgende Festlegung getroffen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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