Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei zur Nutzung überlassen
Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei zur Nutzung überlassen |
Die private Nutzung von Computersoftware des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Smartphones oder Tablets überlässt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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