Aufwendungen für Luxussportwagen nur in begrenzten Maßen als Betriebsausgaben
Aufwendungen für Luxussportwagen nur in begrenzten Maßen als Betriebsausgaben |
Wenn es um die Frage geht, in welcher Höhe Pkw-Aufwendungen unangemessen und daher nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind, kommt es nicht allein auf die absolute Höhe der entstandenen Kosten an. Bei der Prüfung der Angemessenheit ist darauf abzustellen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen hätte. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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