Bundesfinanzhof konkretisiert den Werbungskostenabzug bei Teilnahme an "Auslandsgruppenreisen"
Bundesfinanzhof konkretisiert den Werbungskostenabzug bei Teilnahme an "Auslandsgruppenreisen" |
Aufwendungen für der beruflichen Fortbildung dienenden Reisen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzte der Abzug von Reisekosten als Werbungskosten voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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