Umsatzsteuer bei Verkäufen über "Ebay"
Umsatzsteuer bei Verkäufen über "Ebay" |
Mit Urteil vom 26.4.2012 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform "Ebay" eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann. |
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