Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung auch bei kostenfreier Überlassung
Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung auch bei kostenfreier Überlassung |
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen "eigenen Hausstand" unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer. |
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