Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen vom 29.3.2012 entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes - nicht aber die Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln - als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können. |
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