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August

Erstattung von Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten

Erstattung von Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten

Fahrtkosten in Zusammenhang mit unentgeltlicher Kinderbetreuung können in Höhe von 2/3 der Aufwendungen als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig sein.

Die Fahrtkosten, die einer Großmutter in Zusammenhang mit der unentgeltlichen Betreuung ihres Enkelkindes entstanden sind, und ihr von den Eltern des Kindes erstattet werden, sind bei entsprechender Vertragsgestaltung bei den Eltern als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abziehbar.

In einem vom Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) am 9.5.2012 rechtskräftig entschiedenen Fall haben die beiden Großmütter ihr Enkelkind an einzelnen Tagen in der Woche unentgeltlich im Haushalt der Eltern des Kindes betreut, damit diese arbeiten konnten. Nur die Fahrtkosten erhielten sie von den Eltern des Kindes aufgrund schriftlicher Verträge erstattet. Das Finanzamt erkannte die Fahrtkosten nicht an, weil es der Meinung war, es handele sich um familieninterne und damit außerhalb der Rechtssphäre liegende Gefälligkeiten.

Das FG ließ jedoch die Aufwendungen zu 2/3 zum steuerlichen Abzug zu. Die Betreuungsleistungen der Großmütter seien Dienstleistungen im Sinne der einkommensteuerlichen Regelungen für die Kinderbetreuung, auch wenn sie unentgeltlich erbracht wurden. Es komme nur darauf an, ob die getroffene Vereinbarung zwischen den Eltern des Kindes und deren Müttern (= Großmütter des Kindes) über den Fahrtkostenersatz auch zwischen fremden Dritten so üblich wäre. Diese Frage hat das FG bejaht. Nach Auffassung der Richter ist es unerheblich, ob eine fremde Betreuungsperson für die Betreuungsleistung selbst ein Honorar gefordert hätte.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Kindergeld: Berufsausbildung bei Au-pair-Aufenthalt im Ausland

Kindergeld: Berufsausbildung bei Au-pair-Aufenthalt im Ausland

Für volljährige Kinder wird Kindergeld u. a. gezahlt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Eine Berufsausbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.

Den Sprachunterricht von Au-pairs hält der Bundesfinanzhof (BFH) aber für erforderlich, weil auch Auslandsaufenthalte, die nicht Ausbildungszwecken dienen, regelmäßig zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führen. Er bestätigte aber mit Urteil vom 15.3.2012 seine Rechtsprechung, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens 10 Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Darüber hinaus können Auslandsaufenthalte im Einzelfall als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Fremdsprachenunterricht zwar weniger als 10 Wochenstunden umfasst, aber einen über die übliche Vorbereitung und Nachbereitung hinausgehenden zusätzlichen Zeitaufwand erfordert (z. B. fachlich orientierter Sprachunterricht, Vorträge des Kindes in der Fremdsprache).

In dem vom BFH am 6.6.2012 entschiedenen Fall hielt sich die Tochter eines Steuerpflichtigen nach dem Abitur von August 2006 bis Juni 2007 als Au-pair in England auf. Die Klage auf Kindergeld hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg, denn der BFH ging davon aus, dass die Tochter weniger als 10 Unterrichtsstunden wöchentlich erhalten hatte, weil der Zeitaufwand für Hausarbeiten nicht einbezogen werden durfte und keine näheren Angaben zu einer behaupteten sprachlichen Unterweisung durch die Gastmutter gemacht wurden.

Anmerkung: Auslandsaufenthalte können allerdings unabhängig vom Umfang des Fremdsprachenunterrichts als Berufsausbildung zu qualifizieren sein, wenn sie von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt werden oder der Vorbereitung auf einen für die Zulassung zum Studium oder zu einer anderen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest dienen (z. B. TOEFL oder IELTS).

 
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Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei Lkw-Fahrern

Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei Lkw-Fahrern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.3.2012 entschieden, dass ein im Ausland tätiger Fernfahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, nicht die Übernachtungspauschalen der Finanzverwaltung für Auslandsdienstreisen als Werbungskosten geltend machen kann, denn diese Pauschalen überschreiten die tatsächlich angefallenen Aufwendungen beträchtlich, sodass ihre Anwendung zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde. Abziehbar sind jedoch die tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Liegen Einzelnachweise nicht vor, so ist ihre Höhe zu schätzen. Im Streitfall hatte der Fernfahrer arbeitstäglich Übernachtungskosten in Höhe von 5 € angesetzt. Dieser Betrag war nach Auffassung des BFH nicht zu beanstanden.

Der BFH hat in demselben Fall ferner entschieden, dass ein Fernfahrer die Kosten für die Fahrten von der Wohnung zum Lkw (Lkw-Wechselplatz) in der tatsächlich angefallenen Höhe als Werbungskosten abziehen darf. Das Finanzamt hatte nur die Entfernungspauschale anerkannt. Der Lkw-Wechselplatz ist keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil es sich nicht um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Auch der Lkw selbst ist keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil das dafür erforderliche Merkmal einer ortsfesten Einrichtung nicht gegeben ist.

 
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Neuregelungen seit 1.7.2012

Neuregelungen seit 1.7.2012

Seit dem 1.7.2012 oder auch schon etwas eher sind einige Neuregelungen in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Apothekenbetriebsordnung: Bereits zum 12.6.2012 ist die neue Apothekenbetriebsordnung in Kraft getreten, die Vorgaben zur Qualifikation des Personals, zur Ausstattung und zur Qualität der Arbeitsabläufe macht. Sie dient damit der Sicherheit von Patienten, denn sie stellt hohe Anforderungen an die Qualität der Arzneimittelversorgung sowie der Arzneimittelinformation und Beratung.
     
  • Zuschüsse für Energieberatung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhöht zum 1.7.2012 die Zuschüsse für die qualifizierte Energieberatung in Wohngebäuden. Die sogenannte "Vor-Ort-Beratung" in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird künftig mit einem Zuschuss bis zu 400 € gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 €. Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 € und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 € unterstützt werden.

    Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden, für die der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde.

    Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bafa.de. Qualifizierte Energieberater für eine Vor-Ort-Beratung und Fachleute für eine von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben finden sie auf der Internetseite: www.energie-effizienz-experten.de.
     
  • Wechselkennzeichen - ein Nummernschild für 2 Fahrzeuge: Autobesitzer in Deutschland können seit dem 1.7.2012 das neue Wechselkennzeichen beantragen. Mit dem Kennzeichen hat der Fahrer dann die Möglichkeit, über das ganze Jahr nach Bedarf zwischen zwei Fahrzeugen hin- und herzuwechseln. Möglich wird das durch die Änderung der Kraftfahrzeugzulassungsverordnung. Auf die Steuer- und die Versicherungspflicht wirkt sich das Wechselkennzeichen jedoch nicht aus. Beantragt werden kann es bei den örtlichen Zulassungsstellen.
     
  • Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig: Seit dem 26.6.2012 reichen Kindereinträge im Reisepass der Eltern nicht mehr aus. Alle Kinder müssen von Geburt an bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
     
  • Änderungen im Abfallrecht: Ziel ist es, Abfall konsequent zu vermeiden, höchste Anforderungen an das Recycling zu stellen und damit Ressourcen effizienter und schonender zu nutzen. Das Gesetz schafft die Rechtsgrundlage für die Einführung einer Wertstofftonne. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht um. Es ist seit dem 1.6.2012 in Kraft.
     
  • Rente: Seit dem 1.7.2012 erhalten Rentner in Westdeutschland 2,18 % und in Ostdeutschland 2,26 % mehr Rente. Ferner steigen die Renten für Kriegs- und Wehrdienstopfer um 2,18 %. Diese Anpassung ist in allen Bundesländern einheitlich.
 
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Kosten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Kosten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Die Kosten einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind auch erstattungsfähig, wenn der Schuldner bereits durch einen Dritten als weiteren Mitbewerber abgemahnt wurde und der Gläubiger davon keine Kenntnis hat. Die erneute Abmahnung stellt sich dann - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg - als erforderlich und berechtigt dar.

Gerade bei Wettbewerbsverstößen im Internet kann der Schuldner zahlreichen Inanspruchnahmen effektiv nur durch eine schnelle Reaktion begegnen, in dem er das zu Recht beanstandete Verhalten umgehend unterlässt und auf eine bereits erfolgte Abmahnung nebst ggf. abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung an geeigneter Stelle hinweist. Solange der Gläubiger keine Kenntnis besitzt, kann er berechtigt eine Abmahnung aussprechen und die Kosten erstattet verlangen.

 
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.