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Mit Wohnrecht belegte Immobilie ist verwertbares Vermögen

Mit Wohnrecht belegte Immobilie ist verwertbares Vermögen

Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen; ausgenommen das sog. Schonvermögen. Das Bundessozialgericht hat am 12.7.2012 entschieden, dass ein Haus (174 m²) aufgrund seiner Gesamtfläche die Angemessenheitsgrenze (selbst bewohntes Haus mit 3 Personen = 110 m²) überschreitet und daher nicht zum sog. Schonvermögen zählt. Trotz Belastung mit einem Wohnrecht ist es verwertbar z. B. durch Beleihung.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.