September
Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer infrage gestellt |
Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 besteht für die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen ein Betriebsausgabenabzugsverbot. Davor konnte die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgezogen werden. |
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Nachweis der Zwangsläufigkeit von bestimmten Aufwendungen im Krankheitsfall |
Die Einkommensteuer wird auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen (sog. außergewöhnliche Belastung). |
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Steuerliche Berücksichtigung von Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen verfassungskonform? |
In einem vor dem baden-württembergischen Finanzgericht anhängigen Verfahren wird die Streitfrage zu klären sein, ob die im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegte Regelung des Sonderausgabenabzugs verfassungskonform ist. Nach dieser Vorschrift ist der Abzug von Sonderausgaben (d. h. insbesondere über das sozialhilfegleiche Versorgungsniveau hinausgehende Kranken- und Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen) nicht mehr möglich, wenn die Aufwendungen für sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversicherungen, die abgezogen werden können, die im EStG vorgesehenen Höchstbeträge übersteigen. |
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Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein |
Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar, können sie in die Herstellungskosten einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird. |
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Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar |
Das Finanzgericht Münster (FG) hat in zwei Urteilen vom 10.5.2012 klargestellt, dass Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung nicht steuerbar sind. Dies gilt nach seiner Auffassung auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren. |
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- Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung auch bei Wohngemeinschaft
- Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer
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