Reiserücktrittskostenversicherung bei Online-Verkauf von Flugscheinen
Reiserücktrittskostenversicherung bei Online-Verkauf von Flugscheinen |
Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung vorsehen. Als "fakultative Zusatzleistung" kann eine Reiserücktrittsversicherung nur in der Weise angeboten werden, dass eine ausdrückliche Annahme erforderlich ist ("Opt-in"). |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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