Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar
Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar |
Das Finanzgericht Münster (FG) hat in zwei Urteilen vom 10.5.2012 klargestellt, dass Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung nicht steuerbar sind. Dies gilt nach seiner Auffassung auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren. |
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