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Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 19.4.2012 in seinem Beschluss entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechteinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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